Was mit einem Muslim nach dem Tod geschieht
Sechs Stationen. Wir führen sie durch, und Sie dürfen bei jeder dabei sein.
- 1Abholung
- 2Formalitäten
- 3Waschung
- 4Einhüllen
- 5Totengebet
- 6Beisetzung
- 01 · Wir kommen
Die Abholung
Wir holen den Verstorbenen ab, zu Hause, aus dem Krankenhaus oder dem Heim. In Hessen muss er spätestens sechsunddreißig Stunden nach dem Tod in einer Leichenhalle liegen.
- 02 · Papiere
Die Formalitäten
Sterbeurkunde beim Standesamt, Anmeldung beim Friedhof, bei einer Überführung Leichenpass und Zollpapiere. Sie unterschreiben einmal, mehr nicht.
- 03 · Ghusl al-Mayyit
غسل الميت
Die Waschung
Der Körper wird bedeckt gewaschen, in ungerader Zahl, meist dreimal. Frauen von Frauen, Männer von Männern. Ehepartner dürfen einander waschen.
- 04 · Kafan
الكفن
Das Einhüllen
Weiße, ungefärbte Tücher, ohne Naht und ohne Schmuck. Drei für Männer, fünf für Frauen. Im Tod trägt jeder dasselbe.
- 05 · Salat al-Janazah
صلاة الجنازة
Das Totengebet
Im Stehen, ohne Verbeugung und ohne Niederwerfung, mit vier Takbir. Pflicht für die Gemeinschaft, nicht für den Einzelnen.
- 06 · Dafn
الدفن
Die Beisetzung
Erdgrab, auf der rechten Seite, das Gesicht Richtung Qibla. Drei Handvoll Erde von den Anwesenden. Ohne Sarg, wo die Gemeinde es zulässt.
Wo das deutsche Recht dazwischenkommt
-
Die Frist
In Hessen darf frühestens vierundzwanzig Stunden nach dem Tod beigesetzt werden, spätestens nach zehn Tagen. Das islamische Gebot der schnellen Bestattung und die deutsche Frist lassen sich nicht auflösen, nur verkürzen. Wir holen die Papiere parallel.
-
Der Sarg
Nach Sunnah wird in Tüchern beigesetzt. In Hessen ist das ausnahmsweise aus religiösen Gründen möglich, die Gemeinde entscheidet und das Gesundheitsamt wird gehört. Wo es nicht geht, wird ein einfacher Sarg genommen und der Verstorbene darin in Kafan gebettet.
-
Die Leichenhalle
Spätestens sechsunddreißig Stunden nach dem Tod muss der Verstorbene in einer Leichenhalle liegen. Darum kümmern wir uns, ohne dass Sie etwas veranlassen müssen.
إِنَّا لِلَّٰهِ وَإِنَّا إِلَيْهِ رَاجِعُونَ
Wir gehören Gott, und zu Ihm kehren wir zurück.
Inna lillahi wa inna ilayhi raji'un
Begriffe
- Fard Kifaya فرض كفاية
- Pflicht für die Gemeinschaft. Sie muss erfüllt werden, aber nicht von jedem Einzelnen.
- Takbir تكبير
- Der Ruf „Allahu akbar". Im Totengebet wird er vier Mal gesprochen.
- Salawat صلوات
- Der Segensspruch auf den Propheten, gesprochen nach dem zweiten Takbir.
- Qibla القبلة
- Die Gebetsrichtung nach Mekka. Danach wird das Grab ausgerichtet.
- Taziya التعزية
- Der Zuspruch an die Angehörigen. Üblich sind drei Tage.
- Tayammum التيمم
- Die Reinigung mit Erde, wenn eine Waschung mit Wasser nicht möglich ist.